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   OLG Frankfurt, 28.11.1983 - 20 W 392/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6201
OLG Frankfurt, 28.11.1983 - 20 W 392/83 (https://dejure.org/1983,6201)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.1983 - 20 W 392/83 (https://dejure.org/1983,6201)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 1983 - 20 W 392/83 (https://dejure.org/1983,6201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung der Beseitigung ursprünglicher Baumängel am Gemeinschaftseigentum; Beweiskraft der Einhaltung von DIN-Werten; Notwendigkeit eines Beschlusses der Mehrheit der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 26.08.1976 - 10 U 35/76

    Fehler der Leistung; DIN-Normen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.1983 - 20 W 392/83
    Sollte sich ein DIN-gerechter Wärmedurchlaßwiderstand für die Bauzeit ergeben, wird zu beachten sein, daß die DIN-Werte Mindestwerte sind und nur die - widerlegbare - Vermutung für sich haben, den allgemeinen Regeln der Bautechnik zu entsprechen (vgl. Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 4. Aufl., Rdnr. 1023-1027; OLG Stuttgart BauR 77, 129).
  • OLG Hamm, 22.10.1981 - 15 W 147/81

    Beschluss der Wohnungseigentümer über den nachträglichen Einbau einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.1983 - 20 W 392/83
    Die Instandsetzung beinhaltet nämlich nicht nur die Beseitigung ursprünglicher Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums, sondern auch Maßnahmen, die anläßlich einer ohnehin erforderlichen Reparatur aufgrund neuer Erfahrungen der technischen Entwicklung im Rahmen einer vernünftigen Kosten-Nutzenanalyse geboten sind (modernisierende Instandsetzung; vgl. Münchener Kommentar-Röll, § 22 WEG Rdnr. 2; Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 21 Rdnr. 15 b; Bärmann-Pick-Merle, WEG, 5. Aufl., § 21 Rdnr. 36, 37; Palandt-Bassenge, BGB, 42. Aufl., § 22 WEG Anm. 1 c, e; OLG Hamm OLGZ 82, 260 m.w.N.).
  • LG München I, 04.07.2019 - 36 S 1362/18

    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Instandsetzungsmaßnahmen

    In diesem Sinne hat das Bayerische Oberste Landesgericht explizit entschieden, dass anfängliche Baumängel auch dann vorliegen können, wenn die im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks geltenden DIN-Vorschriften zur Wärmedämmung - um die es vorliegend gerade geht - eingehalten werden (BayObLG, ZMR 1990, 29, 30: OLG Frankfurt OLGZ 1984, 129).
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

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  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Bei von Anfang an vorhandenen Mängeln gehört die erstmalige Herstellung eines einwandfreien Zustands zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (BayObLG NJW 1981, 690; Senatsbeschluß vom 19.1.1984 BReg. 2 Z 17/83; OLG Hamm OLGZ 1982, 260/261; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 129).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

    Von daher kann auch die Sanierung einer Fassade unter erstmaliger Aufbringung einer Wärmedämmung eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme darstellen (vgl. Senat OLGZ 1984, 129; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067; BayObLG NZM 2002, 75; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 172, 179; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rdnr. 140; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 22 WEG Rz. 10; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 59).
  • BayObLG, 19.07.1989 - BReg. 1b Z 29/88

    Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung vor einer nicht vollbesetzten

    b) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die von den Antragstellern beanstandeten Mängel im Bereich des Flachdachs, der Dachentwässerung und der Regenfalleitung sowie der Attika das Gemeinschaftseigentum betreffen (§ 1 Abs. 5, § 5 Abs. 2 WEG; vgl. BGH NJW 1985, 1551; BayObLG ZMR 1987, 98/99 m.w.Nachw.; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 5 Rn. 10) und daß die Beseitigung der seit Erstellung der Wohnanlage vorhandenen Mängel als erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands eine Instandsetzung im Sinn von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG darstellt (BayObLG ZMR 1989, 102 m.w.Nachw.; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 129; Weitnauer § 21 Rn. 15 a).
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 914/93

    Wiederherstellung einer Walmdachkonstruktion als ordnungsmäßige Instandsetzung

    Denn die ordnungsmäßige Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, die gemäß § 22 Abs. 1 WEG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 und Abs. 5 Nr. 2 WEG mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, beinhaltet nicht immer nur die Beseitigung eingetretener Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums, sondern auch Maßnahmen, die anläßlich einer ohnehin erforderlichen Reparatur aufgrund neuer Erfahrungen der technischen Entwicklung oder bei Anwendung erprobter und bewährter Techniken im Rahmen einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Analyse geboten sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 1988 - 24 W 5369/88, OLGZ 1989, 171 = NJW-RR 1989, 463 = WE 1989, 136 und vom 10. Mai 1991 - 24 W 154/91 -, NJW-RR 1991, 1299 = WE 1991, 324; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260; WEZ 1987, 101; OLG Frankfurt, OLGZ 1984, 129; …
  • OLG Hamm, 29.12.1992 - 15 W 233/92

    Gewährleistungsansprüche von Wohneigentümern gegeneinander; Nichtvorliegen einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93

    WEG : ordnungsmäßiger Instandsetzung einer Heizungsanlage

    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte bereits wiederholt entschieden hat, kann in einem gewissen Rahmen eine Instandsetzung auch über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustandes hinausgehen, wenn sie die technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist (vgl. Senat, OLGZ 1989, 171 = NJW-RR 1989, 463 -= WE 1989, 136 = ZMR 1989, 229 ; Senat, NJW-RR 1991, 1299 = WE 1991, 324; ZMR 1994, 228 = NJW-RR 1994, 528 = WuM 1994, 223 = GE 1994, 413; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260; OLG Frankfurt/M., OLGZ 1984, 129; …
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